Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1081 (2018))
Ehlers A | Bickmann L
Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht / Viel Lärm um nichts? Das BSG bestätigt Mischpreisbildung bei Arzneimitteln · Ehlers A, Bickmann L · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, München
Die Urteile des Bundessozialgerichts vom 04.07.2018 (Az.: B 3 KR 20/17 R und B 3 KR 21/17 R) sorgen für Erleichterung in den Reihen der pharmazeutischen Industrie. Denn das BSG hat der Revision der Schiedsstelle stattgegeben und die Urteile des LSG Berlin-Brandenburg, die im letzten Jahr für einige Furore gesorgt hatten, aufgehoben. Die Klage des GKV-Spitzenverbands gegen den Schiedsspruch, betreffend die Arzneimittel Eperzan® (Wirkstoff: Albiglutid) und Zydelig® (Wirkstoff: Idelalisib), hat das BSG damit abgewiesen. Entgegen der Ansicht des LSG hat die Schiedsstelle die Höhe des Erstattungsbetrags für die beiden genannten Arzneimittel revisionsrechtlich beanstandungsfrei festgelegt.